Seit 11.12.2007 hat sich für Immobilienbesitzer durch den § 61a des Landeswassergesetzes (LWG NRW) in Sachen Grundstücksentwässerung einiges verändert. Der Eigentümer eines Grundstücks ist verpflichtet, die im Erdreich verlegten Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder diesem vermischten Niederschlagswasser seines Grundstückes nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen.Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden.Die Gemeinde kann durch Satzung kürzere bzw. längere Fristen für die erste Dichtheitsprüfung festlegen.Eine Dichtheitsprüfung darf nur von sachkundigen und zertifizierten Fachhandwerker durchgeführt werden.Informationen über den Ablauf einer Dichtheitsprüfung finden Sie auf der Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung wird von dem Sachkundigen eine Bescheinigung ausgestellt.Die Bescheinigung hat der Grundstückseigentümer aufzubewahren und der Gemeinde vorzulegen.Dichtheitsprüfung privater AbwasserleitungenAls sachkundige und zertifizierte Fachfirmaführen wir für sie die nach § 61a LWG NRWvorgeschriebene Dichtheitsprüfung durch.